Stute/hengst
- Nordschwedisches Arbeitspferd, stute
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Nordschwedisches Arbeitspferd/Zugpferd, stute
(festgestellt 060201)
Bei der Leistungsprüfung (Gebrauchsprüfung) darf eine Kandare verwendet werden.
Zugelassene Farben
Braun, schwarzbraun, schwarz, Fuchs, gelbbraun, Isabella, gelbschwarz sowie abgeschwächte, fahle Varianten dieser Farben.
Schimmel, wenn die Farbe von dem so genannten "Blauschimmel" in Norwegen hergeleitet werden kann.
Zeichnungen an Kopf und Beinen sind zulässig.
Gesundheitszustand
Wenn der Prämierungsverantwortliche das Vorkommen von Mähnen- und Schweifschorf vermutet, muss dies im Besichtigungsprotokoll vermerkt werden.
Diplom
Wird Stuten erteilt, die im Alter von drei Jahren mindestens 40 Punkte Exterieur, keinen Teilpunkt unter 7 erhalten haben sowie die Gebrauchsprüfung auf einer offiziellen Prämierungsbahn vor einem Prämierungsverantwortlichen oder einem von diesem bestimmten Gutachter bestanden haben.
Bewertungsbuchstabe B
Die Stute ist höchstens 4 Jahre alt und hat mindestens einen lebenden Nachkommen, der in das Landesstammbuch Abt 1 aufgenommen werden kann.
Wenn die Stute höchstens 10 Jahre alt ist, müssen mindestens 34 Punkte Exterieur, kein Teilpunkt unter 5 bei der Prämierung erreicht werden.
Ältere Stuten müssen mindestens der niedrigsten, entsprechenden Qualität entsprechen, wenn sie bei der Prämierung nicht mit Punkten bewertet werden.
Die Stute wurde zum selben Zeitpunkt zusammen mit einem Fohlen von annehmbarer Qualität oder mit älteren Nachkommen gezeigt, oder es wurde eine tierärztliches Bescheinigung über lebende Nachkommen oder eine Bescheinigung über die Meriten älterer Nachkommen von früheren Prämierungen, Turnieren oder ähnlichem vorgelegt.
Die Stuten werden im Hinblick auf Stockmaß, Brustumfang, Umfang des Vorderknies und Röhrbeinumfang gemessen.
Bei der Zuchtbeurteilung muss unabhängig von zu einem früheren Zeitpunkt abgelegten Gebrauchsprüfungen eine neue Gebrauchsprüfung abgelegt werden.
Bewertungsbuchstabe AB
Die Stute muss die Mindestanforderungen für den Bewertungsbuchstaben B erfüllen und mindestens 38 Punkte Exterieur frühestens im Alter von drei Jahren erhalten haben sowie eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen:
Prüfung im Einklang mit den Regeln für FNH:s-Gebrauchsprüfung bestanden haben, Fahr-, Pflüge- oder Holzrückeswettbewerb auf Bezirks-/ Meisterschaftsebene oder in Zusammenhang mit einem regionalen Turnier durchgeführt haben.
Übergangsweise wird Stuten, die vor 1998 geboren sind und ein Diplom erhalten und dabei die Gebrauchsprüfung abgelegt haben, die Zuchtbewertungsklasse AB erteilt.
Bewertungsbuchstabe A
Die Stute muss die Anforderungen für den Bewertungsbuchstaben B erfüllen sowie
Mindestens fünf lebend geborene Fohlen mit guter exterieurer Beschaffenheit hinterlassen haben.
Die bewerteten Nachkommen müssen die für Eintragung ins Stammbuch der Rasse erforderliche Abstammung haben.
Die Stute muss mindestens 70 Abstammungspunkte erreichen, von denen mindestens zwei Nachkommen mindestens 20 Punkte bzw. ein Nachkomme 50 Punkte erhalten müssen/muss.
Bewertungsbuchstabe ELIT (kann postum spätestens drei Jahre nach dem Tod der Stute erteilt werden) Die Stute muss die Anforderungen für Bewertungsbuchstaben A erfüllen sowie
- mindestens sechs lebend geborene Fohlen mit guter Beschaffenheit hinterlassen haben,
- die bewerteten Nachkommen müssen die für die Eintragung ins Stammbuch der Rasse erforderliche Abstammung haben,
- die Stute muss mindestens 120 Abstammungspunkte erreichen, von denen mindestens zwei Nachkommen mindestens 30 Punkte und zwei Nachkommen mindestens 20 Punkte erhalten haben, bzw.
- 120 Abstammungspunkte, von denen drei Nachkommen 30 Punkte erhalten haben,
- 120 Abstammungspunkte, von denen ein Nachkomme 50 Punkte und zwei mindestens 20 Punkte erhalten haben,
- 120 Abstammungspunkte, von denen zwei Nachkommen 50 Punkte erhalten haben.
Punkteskala - Nachkommenpunkte
Bei der Berechung der Punktzahl darf jeder Nachkomme nur 1x gerechnet werden:
10 Punkte
- Lebendes Fohlen
20 Punkte
- Mit mindestens 37 Punkten Exterieur im Stammbuch eingetragen
- Für die Rasse zugelassene Gebrauchsprüfung abgelegt und mindestens 37 Punkte Exterieur erhalten
- Im Alter von drei Jahren mindestens 30 Punkte Exterieur erhalten
- In Fahr-, Pflüge- oder Waldrodungswettbewerb mindestens auf nationaler Meisterschaftsebene platziert
30 Punkte
- Diplomstute
- AB- oder A-prämierte Stute
- In Fahr-, Pflüge- oder Waldrodungswettbewerb mindestens auf nationaler Meisterschaftsebene platziert und mindestens 38 Punkte Exterieur erhalten
50 Punkte
- Zugelassener Hengst
- ELIT-prämierte Stute
Zuchtbewertungsbeschluss
Die Zuchtbewertungsklasse wird vom Prämierungsverantwortlichen in Zusammenhang mit der Sommerprämierung bestimmt.
Nordschwedisches Arbeitspferd/Zugpferd, hengst
(festgestellt 060111)
Einzelprüfung
Zugelassene Farben
Braun, dunkelbraun, schwarz, fuchse, gelbbraun, isabell, gelbschwarzbraun, gelbschwarz sowie abgeschwächte, fahle Varianten dieser Farben.
Schimmel, wenn die Farbe von dem so genannten "Blauschimmel" in Norwegen hergeleitet werden kann.
Abstammung
Der Hengst muss in Grundstammbuch Abt. 1 eingetragen sein und im Landesstammbuch aufgeführte Eltern haben.
Gesundheitszustand
Hengste müssen vom Tierarzt zugelassen sein.
Eventuelles Vorkommen von Mähnen- und Schweifschorf muss im Besichtigungsprotokoll vermerkt werden.
Der Hengst muss auf Hufknorpelverknöcherungen hin geröntgt worden sein.
Bei einem in Norwegen geröntgten, zugelassenen Hengst muss bei der Zuchtbewertung in Schweden keine neue Röntgenuntersuchung des Hufknorpels vorgenommen werden.
Die Röntgenbilder müssen jedoch für zukünftige Forschungszwecke in Schweden nochmals beurteilt werden.
Unabhängig vom Ergebnis dieser neuen Beurteilung gilt der Hengst aufgrund der Röntgenbilder als zugelassen.
Exterieurbeurteilung
Bei jeder Einzelprüfung wird das Exterieur des Hengstes beurteilt.
Der Hengst muss bei der Einzelprüfung im Hinblick auf Stockmaß, Brustumfang, Umfang des Vorderknies und Röhrbeinumfang gemessen werden.
Qualitätsklassen
| B |
Wird einem dreijährigen Hengst erteilt, der 40 Punkte Exterieur erhalten hat (in Ausnahmefällen kann ein Hengst aufgrund von Farbe und Abstammung mit 38-39 Punkten zugelassen werden) und keinen Teilpunkt unter 7.
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| AB |
Wird einem Hengst erteilt, der die Mindestanforderungen für Qualitätsklasse B erfüllt und die Gebrauchsprüfung bestanden hat.
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| A |
Wird einem Hengst erteilt, der die Anforderungen von Qualitätsklasse B erfüllt und mindestens 20 beurteilte Nachkommen hat, die in das Grundstammbuch Abt. 1 eingetragen sind.
Die Frequenz der Nachkommen, die in Klasse I beurteilt werden und die Frequenz der diplomierten Stute müssen in Relation zum Mittelwert für die Rasse gesetzt werden und deutlich höher sein.
Die Anzahl zugelassener Söhne und die Qualität dieser muss ebenfalls mit einbezogen werden.
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| ELIT |
Wird einem Hengst erteilt, der die Anforderungen von Qualitätsklasse B erfüllt und mindestens 30 beurteilte Nachkommen hat, die in das Grundstammbuch Abt. 1 eingetragen sind.
Die Frequenz der Nachkommen, die in Klasse I beurteilt werden und die Frequenz der diplomierten Stute müssen in Relation zum Mittelwert für die Rasse gesetzt werden und wesentlich höher sein.
Die Anzahl zugelassener Söhne und die Qualität dieser müssen ebenfalls mit einbezogen werden. |
Die Qualitätsklasse ELIT kann im Nachhinein erteilt werden.
Gebrauchsprüfung
Hengste, die vier Jahre oder älter sind, müssen eine Gebrauchsprüfung ablegen, um einer Qualitätsklasse zugeteilt zu werden.
Der Hengst kann frühestens im Alter von drei Jahren eine Fahrprüfung ablegen.
Die Bewertung erfolgt mithilfe einer 10-Punkte-Skala.
Ein abstammungsgeprüfter Hengst kann von der Forderung nach Ablegung der Fahrprüfung befreit werden.
Es werden folgende Momente beurteilt:
a. Ein- und Ausspannen (es darf ein Mithelfer dabei sein).
b. Anfahren sowie Zugtechnik und Zugwilligkeit beim Fahren.
c. Anhalten.
d. Rückwärtsgehen (Kummet wird empfohlen).
e. Temperament, Zusammenarbeitswilligkeit und Gehorsam.
Fahrprüfung
Die Prüfung wird auf einer 300-500 m langen Bahn durchgeführt.
Es muss ein vierrädriger Wagen mit einer herkömmlichen Last von ca. 900 kg verwendet werden, die Last ist jedoch dem Untergrund und dem Gelände anzupassen.
Der Hengst muss im Einklang mit den Anweisungen des Richters gefahren werden.
Er muss anhalten und 10 Sekunden still stehen und danach nach Anweisung des Richters ca. 5 Schritte rückwärts gehen.
Ein Einspannversuch darf nicht länger als 5 Minuten dauern, wenn dieser misslingt, darf später am selben Tag ein neuer Versuch durchgeführt werden.
Der Richter bewertet die jeweiligen Bewertungsmomente a-e mit einer Punktzahl zwischen 1-10.
Die erhaltenen Punkte werden addiert und durch 5 geteilt.
Die niedrigste Durchschnittspunktzahl (um die Prüfung zu bestehen) beträgt 5, Teilpunkte unter 4 werden nur beim Rückwärtsgehen genehmigt.
Vorführzwang
Der Hengst muss, um weiterhin lizenzberechtigt zu sein, jedes zweite Jabr zu einer Gesundheitskontrolle bei der Sommerprämierung vorgeführt werden, alternativ bei einer herkömmlichen Zuchtbewertung für Hengste oder bei der Landesausstellung.
Hengste, die nicht bei der vorgeschriebenen Sommerprämierung vorgeführt werden, müssen, um weiterhin lizenzberechtigt zu sein, bei einer herkömmlichen Zuchtbewertung zur Gesundheitskontrolle vorgeführt werden.
Turniermeriten
Die Gebrauchsprüfung kann durch Turnierresultate ersetzt werden.
Hengste, die an einer offiziellen Fahrprüfung auf mindestens Anfängerklassenebene teilgenommen oder eine Distanz-, Gebrauchs- oder Waldrodungsprüfung abgelegt haben, brauchen keine Fahrprüfung abzulegen.
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