Registrierung und Stammbuchführung -
Nordschwedisches Arbeitspferd
Für die nordschwedischen Arbeitspferde gilt, dass die Stammbuchführung im Alter von vier Jahren oder älter erfolgt.
Dies gilt sowohl für Hengste als auch für Stuten.
Das Pferd muss im Grundstammbuch Abt. 1 registriert sein.
Zugelassene Farben sind braun, schwarzbraun, schwarz, Fuchs, gelbbraun, Isabella, gelbschwarz sowie abgeschwächte, fahle Varianten dieser Farben.
Schimmel wird zugelassen, wenn die Farbe von dem so genannten "Blauschimmel" in Norwegen hergeleitet werden kann.
Sowohl Hengste als auch Stuten müssen bei der Einzelprüfung im Hinblick auf Stockmaß, Brustumfang, Umfang des Vorderknies und Röhrbeinumfang gemessen werden.
Das Stammbuch wird jedes Jahr vom FNH herausgegeben.
Hengste
Für Hengste gilt, dass sowohl Vater als auch Mutter ins Stammbuch eingetragen sein müssen, damit der Hengst zur Zucht zugelassen wird.
Die Hengste werden bei der Zuchtbewertung im Frühling vorgeführt.
Dreijährige Hengste können auch vorgeführt werden und werden, falls sie die Anforderungen erfüllen, für ein Jahr zugelassen.
Die Hengste werden tierärztlich untersucht, es wird eine Exterieurbeurteilung vorgenommen (es müssen mindestens 40 Punkte, kein Teilpunkt unter 7 erreicht werden) sowie eine Gebrauchsprüfung vor Ort abgelegt werden.
Für die Zulassung ist es erforderlich, die Hufe zu röntgen, diese müssen frei von Hufknorpelverknöcherung sein.
Wenn der Hengst zur Zucht zugelassen wurde und seine Gebrauchsprüfung abgelegt hat, wird ihm die Zuchtbewertungsklasse AB zugeteilt.
Wenn der Hengst gute Nachkommen hinterlässt, kann die Zuchtbewertungsklasse auf A oder ELIT erhöht werden.
Die Stammbuchnummer der Hengste hat vier Ziffern.
Stuten
Die Stuten werden bei der Sommerprämierung für die Stammbucheintragung vorgeführt.
Die Stute muss ein Fohlen von einem zugelassenen, nordschwedischen Hengst haben.
Die Stute wird meist vorgeführt, wenn sie ihr erstes Fohlen hat, häufig im Alter von vier Jahren.
Die Stute muss mindestens 30 Punkte Exterieur erhalten, kein Teilpunkt darf niedriger als 5 sein, und muss vor Ort eine Gebrauchsprüfung ablegen.
Darauf erhält die Stute die Zuchtbewertungsklasse B.
Wenn sie Turniermeriten hat oder die Prüfung für FNHs Gebrauchsprüfung in Kombination mit mindestens 38 Punkten Exterieur bestanden hat, kann ihr AB zugeteilt werden.
Stuten können ebenfalls A bzw.
ELIT zugeteilt bekommen, wenn sie Nachkommen mit guten Ergebnissen hinterlassen.
Die Stammbuchnummer der Stuten hat fünf Ziffern.
Stammbuchführerin der Föreningen Nordsvenska Hästen
Lundvägen 26
SE-763 43, Hallstavik
Sweden
Phone: +46 (0)175 22470
E-mail: annika.ytterberg@telia.com
|