PLÄNE und RICHTLINIEN
für die Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästens in ihrer Eigenschaft als Stammbuch und Register führende Vereinigung für Nordschwedische Arbeitspferde in Schweden (02.11.2005)
INHALT
1. ORGANISATION
1.1 Finanzielle Mittel
1.2 Vorstand
1.2.1 Kanzlei
1.3 Beschluss über Stammbuchführung und Registrierung
1.4 Anwendung des Verwaltungsrechts
2. FORDERUNGEN IM HINBLICK AUF NICHTDISKRIMINIERUNG UND ÖFFENTLICHKEIT
3. RASSENBESCHREIBUNG
3.1 Besonderheiten der Rasse
4. ZUCHTZIEL UND ANZAHL ZUCHTTIERE
4.1 Zuchtziel
4.2 Anzahl Zuchttiere
5. IDENTITÄT
6. ABSTAMMUNG
6.1 Anzahl der Abstammungsglieder
6.2 Übereinstimmung mit Originalstammbuch
7. REGISTRIERUNG
7.1 Verantwortlicher Registrator
7.2 Bedingungen für die Eintragung ins Grundstammbuch
7.2.1 Grundstammbuch Abt. I (Register)
7.2.2 Grundstammbuch Abt. II (B-Register)
7.2.3 Anlage zum Stammbuch (Kreuzungen)
7.3 Kontrolle der Registrierung
8. STAMMBUCH
8.1 Bedingungen für die Eintragung ins Landesstammbuch
8.2 Einteilung des Stammbuchs
8.3 Ausnutzung der Zuchtbewertung in Zusammenhang mit der Stammbuchführung
9. PRINZIPIEN FÖR WECHSEL DER ABTEILUNG IM STAMMBUCH
10. REGISTRIERUNG VON PFERDEN MIT UNVOLLSTÄNDIGER ABSTAMMUNG
1. ORGANISATION
1.1 Finanzielle Mittel
Die Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästen wird durch Mitgliedsbeiträge, Registrierungs- und Stammbuchgebühren, Spenden sowie Zinsen auf Aktien und Obligationen der Vereinigung finanziert.
1.2 Vorstand
Die Vereinigung ist ideell.
Der Vorstand, der auf der Jahresversammlung für den Zeitraum von vier Jahren gewählt wird, besteht aus sieben Mitgliedern und drei Stellvertretern.
Er ist mit vier Mitgliedern beschlussfähig.
Die Mitglieder erhalten kein Honorar.
1.2.1 Kanzlei
Die Kanzlei der Vereinigung liegt im Wohnsitz des Sekretärs c/o Gösta Bengtsson, Almvägen 65, 183 40 Täby, Schweden.
Telefon & Fax +46 8 7587647.
1.3 Beschluss über Stammbuchführung und Registrierung
Die Vereinigung führt ein Landesstammbuch und ein Grundstammbuch (Register) für Pferde der Rasse Nordschwedisches Arbeitspferd und für die aus
Norwegen importierten Døle-Pferde (Dölehestras) Typ Kaltblüter.
Der Vorstand beschließt die Höhe der Gebühren für Registrierungs- und Stammbucheintragungen.
Die administrative Arbeit in Zusammenhang mit den Registern und Stammbüchern wird vom Vorstand auf den bestimmten Stammbuchführer und Registrator übertragen.
Unterlagen, die mit Register und Stammbuchführung zu tun haben, sind Eigentum der Vereinigung.
Originale und Kopien der Unterlagen werden an unterschiedlichen Orten aufbewahrt.
Gegen Beschlüsse der Vereinigung zu Stammbuchführung und Registrierung kann beim Vorstand der Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästen Einspruch eingelegt werden.
Im Schreiben muss der Kläger den Beschluss angeben, gegen den Einspruch eingelegt wird, die geforderte Änderung des Beschlusses und die Gründe, die zur Unterstützung der Forderung dienen.
Im Beschluss muss angegeben werden, wie der Einspruch gegen den FNH-Vorstand eingelegt werden muss.
Beschwerden im Hinblick auf Registrierung und Stammbuchführung werden bei der Beschwerdebehörde eingereicht.
In den Fällen, in denen der Beschluss der Beschwerdebehörde dem Kläger entgegen geht, muss dieser eine Begründung für den Beschluss erhalten und es muss diesem bei Mitteilung des Beschlusses folgende Information vorgelegt werden:
- Dass gegen den Beschluss Einspruch erhoben werden kann, wenn der Kläger der Auffassung ist, dass Stammbuchführung, Registrierung oder Bearbeitung der Angelegenheit oder Frage nicht im Einklang mit den geltenden V orschriften oder vorliegenden Plänen und Richtlinien erfolgt ist,
- Dass der Einspruch beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft im Einklang mit §7 der Verordnung (1985:343) über Kontrolle von Haustieren usw. erfolgen muss und
- Was der Kläger im Einklang mit §2 Gesetz (1986:1142) über das Einlegen von Einspruch gegen Beschlüsse einzelner Organe mit öffentlichen
Verwaltungsaufgaben beachten muss, damit der Einspruch zur Prüfung vorgelegt werden kann.
1.4 Anwendung des Verwaltungsrechts
Die Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästen verpflichtet sich, in Fragen im Hinblick auf Stammbuchführung und Registrierung von Pferden dem Verwaltungsgesetz (1986:233) bei Fragen im Hinblick auf das Recht der Partei, Einblick in die Angaben zu erhalten, über Ablehnung sowie deren Begründung, Benachrichtigung über und Einlegen von Einspruch gegen den Beschluss zu folgen.
2. FORDERUNGEN IM HINBLICK AUF NICHTDISKRIMINIERUNG UND öFFENTLICHKEIT
Das Grundprinzip bei der Befolgung dieser Regeln ist die Nichtdiskriminierung von Pferdebesitzer oder Züchter.
Angaben zu Registrierung und Stammbuchführung sind öffentlich.
3. RASSENBESCHREIBUNG
3.1 Besonderheiten der Rasse
Das Nordschwedische Arbeitspferd ist ein mittelgroßer Kaltblüter mit einer Risthöhe von 145-160 cm.
Die zulässigen Farben sind braun, schwarzbraun, schwarz, Fuchs, gelbbraun, Isabella, gelbschwarz sowie abgeschwächte, fahle Varianten dieser Farben.
Schimmel, wenn die Farbe von dem so genannten "Blauschimmel" in Norwegen hergeleitet werden kann.
Zeichnungen an Kopf und Beinen sind zulässig.
Der Kopf ist relativ klein mit einem etwas nach innen geschwungenen oder geraden Profil.
Der Hals ist mittellang, muskulös und häufig mit breitem Ansatz.
Die Schulter ist lang und gut gelagert mit einer Neigung, die für ein Arbeitspferd günstig ist, die Brust ist häufig breit.
Der Rücken ist lang und muskulös.
Die Kruppe muss lang und breit sein.
Die Beine sind kräftig mit breiten Gelenken und starken Sehnen.
Die Gewebequalität ist sehr gut.
Die Bewegungen sind rhythmisch und energisch.
4. ZUCHTZIEL UND ANZAHL ZUCHTTIERE
4.1 Zuchtziel
Die Rasse wird seit fast hundert Jahren zur Anwendung in der Forstwirtschaft gezüchtet und hat sich aufgrund der Tatsache, dass bei der Zuchtarbeit die Fahreigenschaften prioritiert wurden, zu einer der weltweit am besten für diesen Zweck geeignete Rasse entwickelt.
Die Rasse hat seit einiger Zeit ihre Vielseitigkeit auch bei der Verwendung im Bereich Pferdetourismus und bei anderen Nutzfahrten gezeigt.
Das Ziel ist es, durch die Zuchtbewertung, die auf Beurteilung der Nachkommen und des Exterieurs basiert sowie durch die obligatorische Gebrauchsprüfung die hervorragenden Zugeigenschaften und die Gesundheit der Rasse zu verbessem.
Die Bewahrung des Nordschwedischen Arbeitspferds muss hoch geschätzt werden.
Um eine lebenskräftige Population zu erhalten, setzt sich die Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästen dafür ein, die Inzucht zu begrenzen und die Größe der Population zu erhöhen.
Die Vereinigung hat das Ziel, die Anzahl gedeckter Stuten zu erhöhen und eine groBe Anzahl Hengste in der Zucht beizubehalten.
Um die Nachfrage nach Nordschwedischen Arbeitspferden zu erhöhen, arbeitet die Vereinigung aktiv mit Maßnahmen, die die praktische Nutzung fördern.
4.2 Anzahl Zuchttiere
Die Anzahl Zuchttiere belief sich in den letzten Jahren auf ca. 90 Hengste und 2000 Stuten.
Ungefähr 650 Stuten werden pro Jahr gedeckt, was dazu führt, dass ca. 400 Fohlen geboren werden.
5. IDENTITÄT
Alle Pferde müssen einen Ausweis besitzen.
Dieser muss ID-Nummer, Name, Geschlecht, Farbe, Rasse, Abstammung in drei Generationen, Geburtsdatum, Züchter, Besitzer, Konturdiagramm, Signalementbeschreibung sowie Anlagen zur Identitätskontrolle, Pferdegrippeimpfungen, Laboruntersuchungen, medizinische Behandlungen und Bescheinigungen darüber, ob das Pferd in der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden soll oder nicht, enthalten.
Der verantwortliche Registrator stellt die Unterlagen aus und unterzeichnet diese.
6. ABSTAMMUNG
6.1 Anzahl der Abstammungsglieder
Zur Eintragung in das Grundstammbuch müssen drei Generationen nachgewiesen werden, die durch das Landesstammbuch für Nordschwedische Arbeitspferde oder das Norwegische Stammbuch für Døle-Pferde beglaubigt werden.
Hengste müssen vier und Stuten drei Generationen nachweisen, um im Einklang mit den oben angegeben Anforderungen ins Landesstammbuch eingetragen werden zu können.
Alle in diese drei bis vier Abstammungsglieder eingehenden Hengste einschl. der Mutter des für die Stammbucheintragung aktuellen Hengstes müssen im Landesstammbuch oder im Norwegischen Stammbuch für Døle-Pferde mit eigener Nummer eingetragen sein.
6.2 Übereinstimmung mit Originalstammbuch
Das schwedische Landesstammbuch für Nordschwedische Arbeitspferde ist das Originalstammbuch für die Rasse und die einzige fremde Rasse, die für den Eintrag in das Stammbuch zugelassen ist, ist das norwegische Døle-Pferd, Typ Kaltblüter.
7. REGISTRIERUNG
7.1 Verantwortlicher Registrator
Der Vorstand bestimmt den verantwortlichen Registrator.
7.2 Bedingungen für die Eintragung ins Grundstammbuch
Damit ein Norwegisches Arbeitspferd in das Grundstammbuch eingetragen werden kann, ist es erforderlich, dass der Besitzer des Pferdes dies schriftlich beantragt.
Der Deckungsbericht, der von Hengst- und Stutenbesitzer korrekt ausgefüllt und unterzeichnet sein muss, wird im Original an die Registratur geschickt.
Das Konturdiagramm mit Signalementbeschreibung, das von einem vom Schwedischen Pferdezüchterverein bestellten Identitätskontrolleur erstellt wurde, muss dem Registrierungsantrag beigelegt werden.
Die Deckrolle für sowohl Bedeckungsjahr wie auch Geburtsjahr muss eingereicht werden.
Die festgelegte Registrierungsgebühr muss gezahlt werden.
7.2.1 Grundstammbuch Abt. I (Register)
In diesem Teil wird das Pferd eingetragen, dessen Vater in das Landesstammbuch eingetragen ist und dessen Pferdebesitzer die Decklizenz für das aktuelle Jahr gezahlt hat und die Mutter in das Landesstammbuch und/oder Grundstammbuch Abt. I eingetragen ist.
Das Nordschwedische Arbeitspferd, das in das Grundstammbuch Abt. I eingetragen ist, erhält eine ID-Nummer, die im Einklang mit den SH Stammbuch- und Registrierungsbestimmungen zusammengesetzt wird.
Der Rassencode ist 22, die Nummernserie für Stuten 0001-4999 bzw. 5001-8999, für Hengste/Wallache mit einer Nummernserie pro Fohlenjahrgang.
7.2.2 Grundstammbuch Abt. II (B-Register)
In diesem Teil werden Pferde von Eltern eingetragen, die in das Grundstammbuch eingetragen sind, und der Vater einen Deckbeweis oder eine Deckungsbescheinigung für das jeweilige Jahr besitzt.
Pferde, die in das Grundstammbuch Abt. II eingetragen sind, erhalten eine ID-Nummer, die im Einklang mit den SH Stammbuch- und Registrierungsbestimmungen zusammengesetzt wird.
Der Rassencode ist 22, die Nummernserie ist 9001-9499 für Stuten bzw. 9501-9999 für Hengste/Wallache.
7.2.3 Anlage zum Grundstammbuch (Kreuzungen)
In dieser Anlage können Pferde mit unvollständiger Abstammung eingetragen werden.
Der Vater muss ein Nordschwedisches Arbeitspferd sein.
Das Pferd erhält eine ID-Nummer mit dem Rassencode 72, Geburtsjahr sowie eine Laufnummer aus der Nummernserie 9001-9499 für Stuten bzw. 9501-9999 für Hengste/Wallache.
7.3 Kontrolle der Registrierung
Der Registrator kontrolliert die Richtigkeit der Angaben durch die vom Hengstbesitzer geführte Deckrolle und die Abstammungsangaben für die Eltern des Pferdes in den für die Rasse zugelassenen Stammbüchern.
Bei Unklarheiten kann der Registrator eine DNS-Analyse fordern.
Beschlussunterlagen und Kopien der Registrierungsdokumente werden beim Registrator archiviert.
8. STAMMBUCH
8.1 Bedingungen für die Eintragung ins Landesstammbuch
Das Nordschwedische Arbeitspferd muss zur Eintragung ins Landesstammbuch in das Grundstammbuch Abt. I eingetragen und zuchtbewertet sein sowie die für die Rasse festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen.
Für Hengste wird gefordert, dass sowohl Vater als auch Mutter im Landesstammbuch eingetragen sind.
Hengste, die in der Zucht eingesetzt werden, müssen identifiziert und durch DNS-Analyse oder entsprechende Kontrolle die Abstammung bestätigen können.
Für Stuten wird gefordert, dass Vater, Großvater und Urgroßvater mütterlicherseits im Landesstammbuch eingetragen sind.
Bei importierten Hengsten und Stuten der Rasse Døle-Pferd, die in ihren letzten vier bzw. drei Generationen Pferde mit Trababstammung haben (T-Nummer) können nicht ohne Bestätigung und mitgeteilte Ausnahmegenehmigung seitens der Vereinigung Föreningen Nordsvenska Hästen in das Landesstammbuch für Nordschwedische Arbeitspferde aufgenommen werden.
Nachkommen von Stuten, die von einem Døle-Hengst gedeckt wurden, siehe oben, können nicht ohne mitgeteilte Ausnahmegenehmigung prämiert oder in das Landesstammbuch für Nordschwedische Arbeitspferde aufgenommen werden.
8.2 Einteilung des Stammbuchs
Das Landesstammbuch ist in eine Hengst- und eine Stutenabteilung unterteilt.
8.3 Ausnutzung der Zuchtbewertung in Zusammenhang mit der Stammbuchführung
Die erreichten Ergebnisse und bei Stuten die Angaben über Nachkommen werden im Landesstammbuch unter dem aktuellen Pferd eingetragen.
9. PRINZIPIEN FÜR WECHSEL DER ABTEILUNG IM STAMMBUCH
Die Vereinigung hat keine unterschiedlichen Einteilungen im Landesstammbuch, die auf den Meriten eines Pferdes basieren.
Ein Wechsel der Abteilung ist nicht aktuell.
10. REGISTRIERUNG VON PFERDEN MIT UNVOLLSTÄNDIGER ABSTAMMUNG
Die Vereinigung hat keine Anlage zum Landesstammbuch, in der Pferde mit unvollständiger Abstammung eingetragen werden.
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